Was tun bei Gewalt?
- Schützen Sie sich und die Kinder !
- Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei – Telefon: 110
- Die Polizei kann Sie in ein Frauen- und Kinderschutzhaus vermitteln.
- Die Polizei hat die Möglichkeit den gewalttätigen Mann bis zu 14 Tage aus der Wohnung auszuweisen.
Was tun bei Verletzungen?
- Falls Sie oder die Kinder körperlich verletzt wurden, lassen Sie dies ärztlich untersuchen und ein Attest ausstellen !
- Notfalls dokumentieren Sie die Verletzungen selbst und zeigen Sie diese einer vertrauten Person !
Was tun, wenn Gewalt droht?
- Rufen Sie unsere Beratungsstelle an. Wir beantworten alle Ihre Fragen – Telefon: 07721-54400
Was tun, wenn’s ins Frauenhaus geht?
Wenn Sie sich für einen Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus entscheiden, bringen Sie,
falls möglich, folgendes mit:
- Ausweis und Reisepass, auch von den Kindern
- Krankenversicherungskarte, auch von den Kindern
- Bargeld, Bank-Karten, Sparbücher
- Medikamente, evtl. Impfpässe
- Schulsachen, evtl. Zeugnisse
- Kleidung
- Lieblingskuscheltier und -spielzeug der Kinder